Qualifikation durch ein zertifiziertes Passivhaus
Ein Muster-Passivhausprojekt gemäß der
Prüfungsordnung ist ein Gebäude, das folgende
Bedingungen
erfüllt:
- Das Gebäude ist fertiggestellt und
wird genutzt. Es
dient dem dauerhaften Aufenthalt von Personen.
- Das Gebäude ist ein von einer durch
das PHI
zugelassenen Zertifizierungsstelle zertifiziertes Passivhaus
gemäß den Kriterien
des PHI. Eine Kopie des Zertifikates wird dem PHI mit dem
Antrag
zugestellt.
- Die PHPP-Berechnung für das
Muster-Passivhausprojekt
wird dem PHI mit dem Antrag in elektronischer Form (nicht gesperrte
Excel-Datei) zur Verfügung gestellt.
- Für das Gebäude steht eine
detaillierte
Objektbeschreibung gemäß den Anforderungen
Objektdokumentation
(529 kb) zur
Verfügung. Diese wird
dem PHI inkl. Bildmaterial elektronisch zur Verfügung
gestellt.
Das PHI erhält das Recht, Korrekturen an dieser
Objektbeschreibung
zu verlangen und diese Objektbeschreibung im Internet zu publizieren.
Beispiel für eine Dokumentation
(1.16 MB).
- Das Gebäude ist eingetragen in der
Internet-Datenbank
Gebaute
Passivhaus Projekte“.
Ein Planer stellt beim PHI den Antrag zur Ausstellung der Urkunde
„zertifizierter Passivhausplaner“
.
Diesem Antrag ist im Fall der Qualifikation durch ein
Muster-Passivhausprojekt beizulegen:
- Nachweis eines Muster-Passivhaus-Projektes
gemäß
obiger Definition und alle dazu erforderlichen Unterlagen:
- Kopie des Zertifikates, Angabe der
Zertifizierungsstelle
- Elektronische Übermittlung des
zugehörigen
PHPP
- Elektronische Übermittlung der
Objektbeschreibung
- hier als Hilfe dafür eine Vorlage
(1,36 MB)
- Angabe der Objekt-Nummer in der
Internet-Datenbank
„Gebaute
Passivhaus Projekte“
- Bestätigung durch Unterschrift, dass
das dokumentierte
Projekt verantwortlich durch den Antragsteller geplant wurde
Sollten sich diese Angaben als nicht korrekt herausstellen,
wird das
Zertifikat aberkannt. In schweren Fällen behält sich
das PHI
vor, Antragssteller, bei denen Aberkennungen notwendig waren, auf
unbestimmte Zeit zu sperren.
Das PHI stellt nach Eingang des Antrages auf Aufnahme unter
die
„zertifizierten Passivhausplaner“ eine Rechnung
über
die Überprüfungsgebühr
gemäß
Gebührenordnung. Diese Gebühr deckt alle Leistungen
für
die Überprüfung, gegebenenfalls Ausstellung des
Zertifikates,
Aufnahme in die Datenbank für drei Jahre ab. Danach ist eine
Verlängerung möglich.
Prüfungsordnung
(1,3 MB)
Die Gebühr wird für die
Überprüfung erhoben
– eine Ausstellung des Zertifikates erfolgt nur dann, wenn
alle
Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nachweis hierfür
obliegt
dem Antragssteller.