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Passivhaus Wurmlingen

Qualifikation durch ein zertifiziertes Passivhaus

Ein Muster-Passivhausprojekt gemäß der Prüfungsordnung ist ein Gebäude, das folgende Bedingungen erfüllt:

Ein Planer stellt beim PHI den Antrag zur Ausstellung der Urkunde „zertifizierter Passivhausplaner“ . Diesem Antrag ist im Fall der Qualifikation durch ein Muster-Passivhausprojekt beizulegen:

Sollten sich diese Angaben als nicht korrekt herausstellen, wird das Zertifikat aberkannt. In schweren Fällen behält sich das PHI vor, Antragssteller, bei denen Aberkennungen notwendig waren, auf unbestimmte Zeit zu sperren.

Das PHI stellt nach Eingang des Antrages auf Aufnahme unter die „zertifizierten Passivhausplaner“ eine Rechnung über die Überprüfungsgebühr gemäß Gebührenordnung. Diese Gebühr deckt alle Leistungen für die Überprüfung, gegebenenfalls Ausstellung des Zertifikates, Aufnahme in die Datenbank für drei Jahre ab. Danach ist eine Verlängerung möglich.
Prüfungsordnung (1,3 MB)

Die Gebühr wird für die Überprüfung erhoben – eine Ausstellung des Zertifikates erfolgt nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nachweis hierfür obliegt dem Antragssteller.

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Passivhaus Institut Darmstadt · Rheinstr. 44/46 · 64283 Darmstadt
Tel: +49(0)6151-82699-0 · Fax: +49(0)6151-82699-11 · mail@passiv.de
Das Passivhaus Institut ist ein unabhängiges Forschungsinstitut (Dr. Wolfgang Feist leitet als selbständiger Wissenschaftler das Institut). Mehr zu den Grundsätzen des PHI erfahren Sie auf dieser Seite: PHI. (aktualisiert 22.09.2009, Autor: Dr. Wolfgang Feist © Passivhaus Institut)